E I N L A D U N G
zur Jahreshauptversammlung des TSV Lindenfels 1899 e.V.
am Freitag, den 29.04.2022 um 19:30 Uhr online
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Jahresbericht des Vorstandes
- Berichte der Abteilungen
- Kassenbericht
- Vorstellung und Abstimmung über eine Satzungsänderung (§2, 9 und 14)
- Verschiedenes
Aufgrund der aktuellen Coronasituation wird die Kassenprüfung und auch die Wahl des
Vorstandes verschoben. Der aktuelle Vorstand bleibt bis zur Neuwahl weiter im Amt. Die geplanten Änderungen der Satzung sind unten aufgeführt.
Alle Mitglieder, Eltern von nicht stimmberechtigten Kindern, Freunde sind herzlich
eingeladen.
Ergänzende Anträge zur Tagesordnung können bis 25.04. bei der Vorsitzenden
vorgelegt werden.
Mit sportlichem Gruß
Simone Spielmann
Geplante Satzungsänderung
alt
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist, Gelegenheit und
Anleitung zu geregelten Turn- und
Sportübungen zu geben, sowie im Turnen und
Sport Leistung- und Breitenarbeit zu pflegen.
Der Verein ist ein gemeinnütziger Verein; er
erstrebt weder Gewinn, noch erhalten seine
Mitglieder Gewinnanteile oder Zuwendungen
persönlicher Art.
neu
§ 2 Zweck
Der TSV Lindenfels verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des
Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch Förderung sportlicher
Übungen und Leistungen.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§9 Verfahrensordnung
Die Einberufung jeder
Mitgliederversammlung erfolgt durch den
Vorstand mindestens eine Woche vor dem
angesetzten Termin durch Veröffentlichung in
dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der
Stadt sowie im Aushangkasten des Vereins
unter Angabe der Tagesordnung.
§9 Verfahrensordnung
Die Einberufung jeder
Mitgliederversammlung erfolgt durch den
Vorstand mindestens eine Woche vor dem
angesetzten Termin durch Veröffentlichung in
dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der
Stadt sowie durch Aushang in der Sporthalle
der Carl-Orff-Schule und Veröffentlichung auf
der Homepage des Vereins unter Angabe der
Tagesordnung.
§ 14 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch
eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen
Mitglieder in zwei Versammlungen
nacheinander beschlossen werden. Diese
Mitgliederversammlung hat zwei Liquidatoren
zu bestellen. Das vorhandene
Vereinsvermögen fällt der Stadt Lindenfels
mit der Zweckbestimmun zu, damit Turnen
und Sport zu fördern. Verbindlichkeiten des
Vereins sind zuvor aus der Masse zu
befriedigen.
§ 14 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch
eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen
Mitglieder in zwei Versammlungen
nacheinander beschlossen werden. Diese
Mitgliederversammlung hat zwei Liquidatoren
zu bestellen. Bei Auflösung oder Aufhebung
des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das
vorhandene Vereinsvermögen der Stadt
Lindenfels mit der Zweckbestimmung zu, es
unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden. Verbindlichkeiten des
Vereins sind zuvor aus der Masse zu
befriedigen.